Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich sogenannter behinderungsbedingter Nachteile (§ 209 SGB IX). Das heißt, vorhandene Nachteile werden durch Maßnahmen ausgeglichen, ohne das Lern- und Prüfungsziel zu verändern. Dabei betrifft der Nachteilsausgleich nicht die Veränderung der Notengebung, das wäre Notenschutz.
Nachteilsausgleich wird stets individuell ausgestaltet, ist alters- und entwicklungsabhängig. Nicht jeder Mensch, der Nachteile im Lernen und in der Leistung hat, hat diese in gleicher Ausprägung.
Welche Nachteile hat ein Mensch, der mit einer bestimmten Teilhabeeinschränkung lebt und wie kann ein Ausgleich aussehen? Im Forum werden unterschiedliche Lernprobleme thematisiert und Beispiele für einen vereinbarten Nachteilsausgleich vorgestellt.
Im digitalen Forum werden ein Grundverständnis von Nachteilsausgleich und Strategien für Schulbegleitungen erarbeitet, um den Kindern und Jugendlichen ihren Schulalltag zu erleichtern und ihre Teilhabe an Bildung so optimal wie möglich zu sichern. Gleichzeitig soll möglichst viel Handlungssicherheit für Schulbegleitungen vermittelt werden.
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